Zu- und Wegfahrt Deponie Ruchegg

Wegen Lärmschutz muss die Zu- und Wegfahrt dauerhaft über die A1 Ausfahrt Nr. 72 Oberwinterthur erfolgen.

Die DERU AG behält sich vor, Anlieferer zu sperren, wenn die Anfahrt über die Hauptstrasse oder Attikerstrasse erfolgt. Ausgenommen sind lediglich Transporte von Baustellen der Gemeinden Attikon, Sulz, Rickenbach, Gundetswil und Islikon.

MO – FR: 07.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr

Am Freitag und vor Feiertagen bis 16.30 Uhr. 
Anpassung der Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen vorbehalten.

Deponie Ruchegg
8542 Wiesendangen

  • Den Anweisungen des Deponiewarts ist stets Folge zu leisten.
  • Die Abfälle werden vom Deponiewart kontrolliert. Sämtliche Anlieferungen sind nur mit Voranmeldung und auf Verlangen mit ausgefülltem Anmeldeformular möglich.
  • Ausserordentliche Aufwendungen für nicht zugelassene Abfälle werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Der Anliefernde haftet für Schäden, die auf der Zu- und Wegfahrt ab und bis Rucheggstrasse sowie auf der Deponie verursacht werden; insbesondere bei Missachtung der Betriebsordnung oder Weisungen des Deponiepersonals.
  • Auf der Rucheggstrasse gilt ein ausdrückliches Halte- und Parkverbot.
Ansprechperson
Karin MacKevett

Fachperson Kreislaufwirtschaft / Nachhaltigkeit
MSc ETH Umweltnaturwissenschaften