Deponie Neubüel für Deponiematerial Typ B

Neubüel

Die Benerz AG betreibt im Kanton Luzern drei Deponien. In der Deponie Neubüel bei Littau, Luzern darf leicht bis wenig verschmutztes Material Typ B (gemäss VVEA, Anhang 5, Ziffer 2.3) deponiert werden.

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Regelung Anlieferung

Neuerung Anlieferung Neubüel

Seit Januar 2025 wird kein Deponiematerial Typ B in der Deponie mehr angenommen. Weiterhin möglich ist die Anlieferung von verwertbaren Materialien, wie Beton- oder Mischabbruch oder kiesiges Aushubmaterial.

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Preisliste

Rohstoffe und Logistik

Hier finden Sie die aktuelle Preisliste mit den Annahmegebühren für die Deponie Neubüel.

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Ökologische Aufwertung

Deponie Neubüel

In Neubüel setzen wir auf zwei ökologische Bereiche: Die extensiv genutzte Böschung und die Ausdolung des Baches mit Erstellung einer naturnahen Retension.

Wir deponieren belastete Abfälle sicher und nach geltenden Normen. Verwertbare, saubere Materialien werden zu neuen Produkten aufgearbeitet.

Sämtliche Anlieferungen werden vom Deponiewart kontrolliert. Bestimmte Deponiematerialien Typ B nehmen wir in der Deponien Neubüel nur mit gültiger Zulassungsbestätigung entgegen. Die entsprechende Entsorgungsgenehmigung muss vom Abfallerzeuger vorgängig online bei der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern eingereicht werden.

Um Material in unserer Deponie Neubüel anzuliefern muss vorab das Anmeldeformular der Benerz AG ausgefüllt und eingereicht werden.

Januar – Februar 
MO – FR: 07.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.45 Uhr

März – September 
MO – FR: 07.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.15 Uhr

Oktober – Dezember 
MO – FR: 07.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.45 Uhr

Am Freitag und vor Feiertagen bis 16.30 Uhr.
Anpassung der Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen vorbehalten.

Deponie Neubüel
6014 Luzern

  • Den Anweisungen des Deponiewarts ist stets Folge zu leisten.
  • Die Abfälle werden vom Deponiewart kontrolliert und Lieferungen ohne gültige Zulassungsbestätigung werden zurückgewiesen.
  • Ausserordentliche Aufwendungen für nicht zugelassene Abfälle werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Der Anliefernde haftet für Schäden, die auf der Zu- und Wegfahrt ab und bis Kantonsstrasse sowie auf der Deponie verursacht werden; insbesondere bei Missachtung der Betriebsordnung oder Weisungen des Deponiepersonals.
Ansprechperson
Christoph Keller

Leiter Baustoffe
Baustoffprüfer mit eidg. Fachausweis