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Ihr Partner für Deponiematerial Typ B.
In der Deponie Neubüel kann wenig verschmutztes Material Typ B (gemäss VVEA Anhang 5 Ziffer 2.3) deponiert werden.
Sämtliche Anlieferungen werden vom Deponiewart kontrolliert. Bestimmte Deponiematerialien Typ B nehmen wir nur mit gültiger Zulassungsbestätigung entgegen. Die entsprechende Entsorgungsgenehmigung muss vom Abfallerzeuger vorgängig online bei der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern eingereicht werden.
Neuerung Anlieferungen ab 2025
Im Zuge unserer Bemühungen, die Ressource Deponievolumen besser zu nutzen, haben wir entschieden, ab Januar 2025 kein weiteres Deponiematerial Typ B von externen Kunden in der Deponie Neubüel anzunehmen. Weiterhin möglich ist die Anlieferung von verwertbaren Materialien, wie Beton- oder Mischabbruch oder kiesiges Aushubmaterial, welche nicht deponiert werden müssen. Wir sind uns bewusst, dass diese Änderung für Sie eine Anpassung Ihrer Prozesse bedeutet. Unsere Deponien Typ A (Neuhüsli und Waldibrücke) sowie unsere Deponie Typ B (DERU, Winterthur) sind jedoch weiterhin wie gewohnt geöffnet und zugänglich.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Verhalten auf der Deponie
- Den Anweisungen des Deponiewartes ist Folge zu leisten.
- Anlieferung/Kontrolle: Die Abfälle werden vom Deponiewart kontrolliert und Lieferungen ohne gültige Zulassungsbestätigung vom Deponiewart zurückgewiesen.
- Gebührenerhebung: Ausserordentliche Aufwendungen für nicht zugelassene Abfälle werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Haftungs-/Strafbestimmungen: Der Anlieferer haftet für Schäden, die dieser auf der Zu- und Wegfahrt ab und bis Kantonsstrasse und auf der Deponie verursacht; insbesondere bei Missachtung der Betriebsordnung oder Weisungen des Betriebspersonals.